Jahresrechnung 2023 der Kirchgemeinde Rickenbach
Die Jahresrechnung 2023 der Kirchgemeinde Rickenbach schliesst wiederum mit einem Ertragsüberschuss ab.
Nach § 1 der Kirchgemeindeordnung und § 59 Abs. 1 lit. i. KGG wird die Jahresrechnung 2023 einschliesslich des Antrags des Kirchenrats zur Verwendung des Ertragsüberschusses unter Vorbehalt des fakultativen Referendums durch die Rechnungskommission genehmigt.
Die Rechnungskommission hat die Jahresrechnung geprüft und genehmigt. Dieser Entscheid wird gemäss § 24 KGG rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen ab Datum der amtlichen Publikation 5 % der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde das Begehren stellen, die Rechnung sei der Kirchgemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung zu unterbreiten.
Die vollständige Jahresrechnung, der Jahresbericht des Kirchenrates, die Finanzkennzahlen sowie der Bericht der Rechnungskommission liegen spätestens ab dem 10. April 2024 in der Kirche auf. Die Unterlagen können auch auf dem Pfarreisekretariat bezogen oder unter www.kathmichelsamt.ch heruntergeladen werden.
Kirchenrat Rickenbach