Todesfall

Der Abschied von einem vertrauten Menschen ist immer schmerzhaft. Jeder Mensch hinterlässt Lücken in der Familie, in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Gemeinschaft. Angehörige müssen ohne die geliebte Person leben lernen.

In den ersten Stunden nach dem Sterben sind neben der eigenen Trauer viele Entscheidungen zu treffen. Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an, das gemeinsame Gebet, und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Die Seelsorger/in sind erreichbar über die Pfarreisekretariate oder über die angesagte Handynummer des Telefonbeantworters.

Beromünster         041 930 15 41
Neudorf                 041 930 16 66
Pfeffikon                062 771 15 08
Rickenbach           041 930 12 26
Schwarzenbach    062 771 14 33

Sterbegebet
Auf besonderen Wunsch wird in den Tagen vor der Beerdigung in einem Sterbegebet, das Sie selber gestalten können oder einem Seelsorger anvertrauen, des/r Verstorbenen gedacht.

Trauerfeier, Abschiedsgottesdienst
Der Abschiedsgottesdienst bietet Zeit und Raum für alle, um Abschied zu nehmen. Er versammelt Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Arbeits- und Vereinskollegen und die Dorfgemeinschaft zum gemeinsamen Gebet für den/die Verstorbene/n. Für die Angehörigen ist dies ein grosser Trost. Sie fühlen sich getragen und nicht allein gelassen in ihrer Trauer.
Die Begräbnisfeier lebt von Zeichen wie Weihwasser, Weihrauch, Erde, Kreuz. Diese Symbole weisen über das endliche Leben hinaus. Auch das Evangelium bringt die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zur Sprache. 

Beerdigung auf dem Gemeindefriedhof

Für das Friedhofswesen ist die Einwohnergemeinde zuständig. Das Gebiet unserer fünf Pfarreien umfasst die Gemeinden von Beromünster und Rickenbach. Todesfälle müssen auf dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde gemeldet werden.

Gemeinde Beromünster     Friedhofverwaltung Tel. 041 932 14 38
Gemeinde Rickenbach   Friedhofverwaltung Tel. 041 932 00 20

Totengedenken - Dreissigster, Jahresgedächtnis oder Jahrzeit

Die katholische Kirche kennt den Brauch eines Gedächtnisgottesdienstes um den 30. Tag nach dem Tod („Dreissigster“) sowie das Jahresgedächtnis. Diese Gottesdienste können eine wichtige Hilfe für die Bewältigung der Trauer sein.

Bitte wenden Sie sich an Ihr Pfarreisekretariat, um ein Gedächtnis anzumelden oder eine Jahrzeitstiftung abzuschliessen.